Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gästehaus Anna-Sophia
I. Vertragspartner, Geltungsbereich, Vertragsabschluss
- Gästehaus Anna-Sophia bietet zeitlich begrenzte Mietverhältnisse zwischen dem Eigentümer und den Vertragspartnern (im Folgenden genannt „Gast“).
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen Gast und Eigentümer. Sie finden ihre Anwendung auf Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Zimmern (Beherbergung) sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
- Verträge über Mietverhältnisse bestehen zwischen Gast und dem Eigentümer. Ansprechpartner des Gastes in allen Belangen der Vermietung und Zusatzleistungen ist grundsätzlich die Eigentümerin oder deren von ihrer benannten Vertretung.
- Von Gästehaus Anna-Sophia unterbreitete Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
- Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Wohnung durch Annahme des Mieters gebucht wird. Falls eine Buchung aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte, wird der Vertrag mit der Bereitstellung der Unterkunft geschlossen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ist der buchende Mieter nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Mieter und der Nutzer der Unterkunft als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus der Buchung.
- Es steht dem Gästehaus Anna-Sophia frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, es liegt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vor.
II. Vertragsinhalt
- Vermietet wird ein möbliertes Zimmer mit eigenem Bad und Nutzung des Gemeinschaftsraums. Der Grundpreis bezieht sich auf die Nutzung durch eine Person. Bei Nutzung durch mehrere Personen erhöht sich der Mietpreis entsprechend. Die maximal mögliche Belegung des Zimmers beträgt 2 Personen. Darüberhinausgehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Ein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers bzw. Räumlichkeiten besteht nicht. Sind in der Buchungsbestätigung bestimmte Zimmer zugesagt, sind diese aber nicht verfügbar, so kann das Gästehaus Anna-Sophia gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
- Eine Weitervermietung an Dritte bzw. eine Nutzung des überlassenen möblierten Wohnraums durch Dritte ist grundsätzlich untersagt. Die Nutzung des Wohnraums zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn der Eigentümer hat ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt.
- Das Gästehaus Anna-Sophia weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Räume in keinem Fall auf Dauer und somit niemals für einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der §§ 8 und 9 AO zur Verfügung gestellt werden. Die Höchstdauer der Belegung beträgt sechs (6) Monate. Eine Verlängerung ist bei Verfügbarkeit möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
- Der Gast erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtigen noch zu verlangen oder durchzuführen.
- Sobald der Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte die Dauer von sechs Monaten überschreitet, unterliegt der Gast der allgemeinen Meldepflicht bei der Meldebehörde.
- Wenn Sie nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind und Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich auch gegenüber der Vermieterin zur Anmeldung. Bei Verletzung dieser Pflicht oder im Falle jedes sonstigen Verhaltens, das eine vorgeschriebene Anmeldung verhindert, ist die Vermieterin zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
- Der Mieter ist verpflichtet, den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben ausgefüllt und unterschrieben abzugeben.
- Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nichtig.
- Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Gästehaus Anna-Sophia ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Zimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
- Sämtliche Räume im Rahmen des Angebotes sind Nichtraucherräume. Das Rauchen ist daher in keinem Fall gestattet. Dem Gast stehen im Außenbereich Raucherzonen zur Verfügung. Sollte der Gast dennoch rauchen, so wird sofort eine Vertragsstrafe von 200 € fällig. Zusätzlich sind vom Gast die hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/Reinigung beim Verlassen des Wohnraums in vollem Umfang zu erstatten. Der Geruch von verbrannten Rauchwaren wie Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak oder Räucherstäbchen genügt als Beweis.
- Haustiere sind nicht gestattet. Falls der Gast Haustiere hält, ist das Gästehaus Anna-Sophia berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen. In jedem Fall wird mindestens der doppelte Betrag der normalen Endreinigung fällig.
- Gäste sind gehalten, mit dem Eigentümer oder einem Beauftragten des Gästehaus Anna-Sophia zusammen eine Wohnraumabnahme und -übergabe 1–2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen von Gästehaus Anna-Sophia über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.
- Nachrichten, Post und Warensendungen, die für den Gast bestimmt sind, werden mit der Sorgfalt eines Kaufmanns behandelt. Das Gästehaus Anna-Sophia übernimmt die Aufbewahrung und – auf Wunsch – die Nachsendung dieser gegen Entgelt.
Anschrift für alle Sendungen:
Name des Gastes
c/o Gästehaus Anna-Sophia
Dorfenstr. 10
85445 Schwaig - Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
III. Preise, Zahlung
- Mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet sich der Gast, die vereinbarte Vergütung für die Beherbergung sowie für sonstige von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
- Soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Gästehaus Anna-Sophia allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Gästehaus Anna-Sophia den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 % anheben.
- Der Mietpreis muss vor Einzug, spätestens am Tage des Einzugs, per Überweisung gezahlt werden. Erstreckt sich die Anmietung über eine längere Zeitdauer, so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat, spätestens am Ersten des betreffenden Monats, im Voraus per Überweisung zu bezahlen. Bei Überweisungen hat der Gast Sorge zu tragen, dass der volle Betrag spätestens zum Fälligkeitstag auf dem Konto von Gästehaus Anna-Sophia eingeht.
- Als Abrechnungswährung gilt der Euro. Bei ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen und die Bankgebühren zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.
- Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung vornimmt. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist das Gästehaus Anna-Sophia berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Das Gästehaus Anna-Sophia behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist das Gästehaus Anna-Sophia berechtigt eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben. Darüber hinaus behalten sich das Gästehaus Anna-Sophia vor, bei Zahlungsverzug das Mietverhältnis zu beenden.
- Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach Bekanntwerden gegenüber dem Gästehaus Anna-Sophia mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei der Buchung bekanntzugeben.
IV. Rücktritt des Anbieters
- Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes stehen dem Gästehaus Anna-Sophia und dem Eigentümer ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Als Beispiele seien genannt:
- Höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus Anna-Sophia oder den Eigentümern nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Die Anmietung des Wohnraums erfolgte unter irreführenden oder falschen Angaben von wesentlichen Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Nutzungszwecks.
- Es liegt eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Abschnitt II. Nr. 3 vor.
- Der Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig oder scheint es zu sein, oder die Mietsache wird Ort gesetzeswidriger Handlungen.
- Der Gast befindet sich in Zahlungsverzug bezüglich der Miete, einer vereinbarten Vorauszahlung oder einer sonstigen Zusatzleistung. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen hat das Gästehaus Anna-Sophia ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt zur Wohnung zu verweigern.
- Das Gästehaus Anna-Sophia erlangt Kenntnis von Umständen, dass eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsschluss eingetreten ist, insbesondere wenn der Gast die fälligen Forderungen vom Gästehaus Anna-Sophia oder dem Eigentümer nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche in Gefahr sind.
- Der Gast hat einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren zum Zwecke der Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt.
- Über das Vermögen des Gastes wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Verfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
2. Das Gästehaus Anna-Sophia wird den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts informieren.
3. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Anbieters wird kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz begründet. Bei Schadensersatzansprüchen des Gästehaus Anna-Sophia oder dem Eigentümer gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
V. Stornierung durch den Gast
- Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
- Reservierte Unterkünfte können nach Abschluss des Mietvertrages bis zu 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes kostenfrei storniert werden. Erfolgt eine Stornierung kürzer als vier Wochen vor Mietbeginn und kann für den reservierten Mietzeitraum kein neuer Mieter gefunden werden, erheben wir 80 % des vereinbarten Mietpreises für den ersten Monat des Mietzeitraumes (bei untermonatiger Vermietung für den gesamten Mietzeitraum) als Schadensersatz. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang beim Gästehaus Anna-Sophia. Dem Gast bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Gästehaus Anna-Sophia oder dem Eigentümer ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Erfolgt keine vorherige schriftliche Stornierung, wird der komplette Betrag in Rechnung gestellt.
- Als Stornierung ist hier auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft, vorzeitige Abreise oder Nichterscheinen des Gastes zu verstehen. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-In ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.
VII. Technische Einrichtungen
- Das Gästehaus Anna-Sophia bzw. der Eigentümer stellt einen komplett mit technischen Geräten und Möbeln ausgestatteten Wohnraum zur Verfügung. Der Gast ist berechtigt, vorhandene und eigene technische Geräte zu nutzen. Ein im üblichen Rahmen entstehender Stromverbrauch ist mit dem Mietpreis abgegolten. Sollte der Stromverbrauch außerordentlich hoch sein, ist das Gästehaus Anna-Sophia berechtigt, die entstandenen Mehrkosten mit dem Gast abzurechnen. Der Gast haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung eigener Geräte resultieren.
- Der Gast hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts als zusätzlichen Service die Nutzung des Internets in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Gast zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt das Gästehaus Anna-Sophia und den Eigentümer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
VIII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, Gegenstände
- Die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen an den Wänden ist aufgrund einer möglichen Beschädigungsgefahr untersagt. Der Gast haftet für Beschädigungen, falls dennoch Gegenstände derart eingebracht werden.
- Es dürfen keine Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten vorgenommen werden.
IX. Haftung von Gästehaus Anna-Sophia und Eigentümer
- Das Gästehaus Anna-Sophia und Eigentümer haften für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt die Haftung unberührt.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Gästehaus Anna-Sophia oder dem Eigentümer auftreten, wird das Gästehaus Anna-Sophia bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Soweit dem Gast ein KFZ-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte wird nicht gehaftet.
X. Haftung des Gastes
Der Gast ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit der Mietsache verpflichtet. Für Schäden an dem Gebäude und/oder dem Inventar, die durch den Gast selbst, seinen Familienangehörigen, Gästen oder sonstigen Dritten aus seinem Bereich verursacht werden, haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gästehaus Anna-Sophia und Eigentümer behalten sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche unverzüglich mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht es frei, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
- Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gästehauses Anna-Sophia, Schwaig.
- Es gilt deutsches Recht.
- Bei Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt für Vertragslücken. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
Hinweis:
Der Kunde/Gast nimmt davon Kenntnis, dass das Gästehaus Anna-Sophia Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.
Gästehaus Anna-Sophia, 14.10.2022